Das Baugesetzbuch (nicht die amtliche Fassung) steht gegliedert für private Zwecke zur Verfügung.
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH, Saarbrücken, für interessierte Bürgerinnen und Bürger diesen Gesetzestext im Internet bereit.
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Aktualisiert am:
25-Jul-2005
-
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Redaktionelle Bearbeitung und Administration: Markus Keutner, April 2002, Kassel
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